– Benjamin Franklin
Dr. Farid Rifaat, geboren 1954 in Ägypten, studierte an der Fakultät der Rechtswissenschaften in Wien, wo er 1977 zum Doktor der Rechte promovierte.
Seine eigene Rechtsanwaltskanzlei eröffnete Dr. Rifaat nur fünf Jahre später – nach Absolvierung des Gerichtsjahres und einer Konzipiententätigkeit, unter anderem bei Wolf/Theiss. Die Kanzlei befindet sich seit 1982 in bester Lage im Herzen Wiens und nur wenige Meter vom Justizpalast entfernt.
Seine Kompetenzen beruhen dabei nicht nur auf exzellenten Rechtskenntnissen, sondern auch auf äußerst umfangreichen praktischen Erfahrungen. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.
Rechtsanwalt
Dr. Farid Rifaat
Kanzleileitung
Tereza Bukowski
Für uns ist eine anwaltliche Dienstleistung auf höchstem fachlichem Niveau selbstverständlich. Bei jeder Beratung steht das konkrete Interesse unserer Mandanten im Vordergrund. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Mandanten pragmatische und vernünftige Lösungen auszuarbeiten und zu erreichen – mit Engangement, zeitnah und erfolgreich.
Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen umfassenden anwaltlichen Rat und Beistand im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich.
Unser fachliches Spektrum ist breit; den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden folgende Fachgebiete:
STRAFRECHT
Der Bereich des Strafrechtes umfasst einerseits den Schutz bestimmter Rechtsgüter (Leib) Leben, Vermögen und dergleichen …) andererseits die Beeinträchtigung dieser Rechtsgüter durch menschliches Handeln. Solches kann nicht nur vorsätzlich sondern auch fahrlässig erfolgen. Unsere Kanzleitätigkeit umfasst nicht nur die klassischen Delikte (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Betrug, Untreue, Korruption, Amtsmissbrauch und dergleichen) sondern auch die im Nebenstrafrecht geregelten Bestimmungen, wie Suchtgiftrecht, Finanzstrafdelikte, insbesondere Abgabenhinterziehung und dergleichen.Darüber hinaus ist unsere Kanzlei auf die Bereiche der Freigabe von beschlagnahmten Vermögenswerten spezialisiert.
VERWALTUNGSSTRAFRECHT
Dazu zählen nicht nur das Fremdenrecht sondern insbesondere auch das Kraftfahrgesetz, die Bestimmungen nach der StraІenverkehrsordnung und das gesamte Verwaltungsstrafrecht. Egal ob sie mit einem Bescheid über ein Aufenthaltsverbot oder mit einem Führerscheinentzugsbescheid konfrontiert sind, können sie diese mit unterschiedlichen Rechtsmittel bekämpfen. Wir sind darauf spezialisiert sie bei der Beurteilung des rechtmäßigen Vorgehens einer Behörde richtig und fachgerecht zu beraten.
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Staatsbürger untereinander, aber auch zwischen Staat und Bürger. Das Zivilrecht ist damit im tКglichen Leben von großer Bedeutung, dazu zählen insbesondere folgende Schwerpunkte: Schadenersatzrecht, Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Immobilien- und Liegenschaftsrecht.
SCHADEnersatzrecht
Schon jedes unachtsame Handeln, kann einen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen, dies sowohl im Bereich eines Verkehrsunfalles, einer Arzthaftung als auch einer Umweltkatastrophe und dergleichen.
EHE- UNd familienrecht
Familie, Ehe und Kinder sind nicht nur im Leben jedes Einzelnen von großer Bedeutung, sondern unterliegen auch staatlichen Regelungen (Ehe- und Familienrecht). Im Falle einer Scheidung ergeben sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung, der Obsorge, der Besuchsrechtsregelung und des Unterhaltsrechtes. Gerade in emotionalen Lebensbereichen ist eine frühzeitige Beratung oft existenzerhaltend.
erbRECHT
Der Tod eines Menschen ist immer ein einschneidendes und trauriges Ereignis, löst aber gleichzeitig auch zahlreiche rechtliche Folgen aus. Oft stellen sich die Fragen nach Umfang und Höhe des Erb- und Pflichtteilsanspruches. Umfang und Höhe von Erbansprüchen orientieren sich sowohl am gesetzlichen Erbrecht als auch am Umstand ob vom Erblasser/in ein gültiges Testament errichtet wurde. Daraus ergeben sich vielfache Interpretationen die oftmals zu Streitigkeiten zwischen Erben führen.
shariaRECHT
Der Begriff Sharia bezeichnet das islamische Recht, es enthält die Gesamtheit der Gesetze die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und erfüllen sind. Dabei ist die Sharia keine fixierte Gesetzessammlung, sondern eine Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung. Das islamische Gesetz regelt sowohl die kultischen und rituellen Vorschriften, wie auch das Scheidungsrecht der Moslems. Im Zusammenhang mit der Scheidung von Moslems stellt sich die Frage der Anwendung des Shariarechtes.
Immobilien- und Liegenschaftsrecht
Kauf, Pacht oder Miete von Immobilien und Liegenschaften sind ebenso wie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten allein schon durch den damit verbundenen finanziellen Aufwand aber auch aufgrund zahlreicher spezieller Rechtsvorschriften ein weites Feld. Wir sind darauf spezialisiert, sie bereits beim Ankauf und dann bei der Abwicklung von Immobilienkäufen oder –Verkäufen zu beraten und zu unterstützen.
Verkehrsrecht
So Sie mit einem Führerscheinentzugsbescheid konfrontiert sind, können Sie diesen mit unterschiedlichen Rechtsmittel bekämpfen. Dabei stellen sich Fragen der Entzugsberechtigung- oder Dauer. Wir sind darauf spezialisiert Sie bei der Beurteilung des rechtmäßigen Vorgehens einer Behörde richtig und fachgerecht zu beraten.
Fremdenrecht
Wenn Sie mit einem Bescheid über ein Aufenthaltsverbot konfrontiert sind, können Sie diesen mit unterschiedlichen Rechtsmittel bekämpfen. Wir sind darauf spezialisiert Sie bei der Beurteilung des rechtmäßigen Vorgehens einer Behörde richtig und fachgerecht zu beraten.
Arzthaftung
Im Zuge der Gesundheits- und Krankenpflege kann eine Vielzahl von Fehlern entstehen die Schaden verursachen, wie etwa Behandlungsfehler, Medikamentenschäden, SchКden durch nicht ordnungsgemäße Organisation. Die Arzthaftung umfasst daher Ansprüche wie Schadenersatz, Feststellung der noch zukünftig zu erwartenden SchКden des Patienten, die mit dem Krankenhaus oder einem Facharzt abgeschlossenen Behandlungsvertrag aufgrund von ärztlichen Behandlungs- bzw. Kunstfehlern in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen und/oder durch ,mangelnde Aufklärungspflicht entstanden sind.
Arbeitsrecht
Dieses regelt die Rechtsverhältnisse der unselbstКndig Erwerbstätigen. Dabei sind Fragen gerechtfertigter Entlassung, Kündigung, Abfertigung und dergleichen zu beachten.
Gewährleistungsrecht
Dazu zählen insbesondere die Ansprüche eines Vertragspartners gegenüber dem anderen als Folge einer mangelhaften Leistungserbringung.
Unternehmensrecht
Das Unternehmensrecht gibt den Rahmen für das rechtliche Handeln und die Rechtsbeziehung zwischen Unternehmen vor. Neben dem neuen Unternehmensgesetzbuch, kommen dabei zahlreiche Sondergesetze zur Anwendung, welche den spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Branchen wie z.B. Banken und Versicherungen Rechnung tragen. Bedeutsam ist für jeden Unternehmer insbesondere die Wahl der richtigen Rechtsform, deren Voraussetzungen, Ausgestaltung und Folgen unternehmensrechtlichen Vorschriften folgen. Wir sind in der Lage ihnen vom Start ins Unternehmerleben weg bis hin zur Auflösung oder Übergabe bei allen unternehmensrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen.
Kanzlei
Dr. Farid Rifaat
Schmerlingplatz 3
1010 Wien
Telefon +43 1 405 32 62
Fax +43 1 405 32 62 – 20
E-Mail office@rifaat.at
UID ATU10492108
Rechtsanwaltskammer RAK Wien
Standesrichtlinien der RAK WIEN
– Benjamin Franklin
Dr. Farid Rifaat, geboren 1954 in Ägypten, studierte an der Fakultät der Rechtswissenschaften in Wien, wo er 1977 zum Doktor der Rechte promovierte.
Seine eigene Rechtsanwaltskanzlei eröffnete Dr. Rifaat nur fünf Jahre später – nach Absolvierung des Gerichtsjahres und einer Konzipiententätigkeit, unter anderem bei Wolf/Theiss. Die Kanzlei befindet sich seit 1982 in bester Lage im Herzen Wiens und nur wenige Meter vom Justizpalast entfernt.
Seine Kompetenzen beruhen dabei nicht nur auf exzellenten Rechtskenntnissen, sondern auch auf äußerst umfangreichen praktischen Erfahrungen. Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.
Rechtsanwalt
Dr. Farid Rifaat
Kanzleileitung
Tereza Krautgartner
Konzipienten bzw. juristische Mitarbeiter
Dr. Manfred Arbacher-Stöger
Mag. Elisabeth Thaler
Für uns ist eine anwaltliche Dienstleistung auf höchstem fachlichem Niveau selbstverständlich. Bei jeder Beratung steht das konkrete Interesse unserer Mandanten im Vordergrund. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Mandanten pragmatische und vernünftige Lösungen auszuarbeiten und zu erreichen – mit Engangement, zeitnah und erfolgreich.
Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen umfassenden anwaltlichen Rat und Beistand im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich.
Unser fachliches Spektrum ist breit; den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden folgende Fachgebiete:
STRAFRECHT
Der Bereich des Strafrechtes umfasst einerseits den Schutz bestimmter Rechtsgüter (Leib) Leben, Vermögen und dergleichen …) andererseits die Beeinträchtigung dieser Rechtsgüter durch menschliches Handeln. Solches kann nicht nur vorsätzlich sondern auch fahrlässig erfolgen. Unsere Kanzleitätigkeit umfasst nicht nur die klassischen Delikte (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Betrug, Untreue, Korruption, Amtsmissbrauch und dergleichen) sondern auch die im Nebenstrafrecht geregelten Bestimmungen, wie Suchtgiftrecht, Finanzstrafdelikte, insbesondere Abgabenhinterziehung und dergleichen.Darüber hinaus ist unsere Kanzlei auf die Bereiche der Freigabe von beschlagnahmten Vermögenswerten spezialisiert.
VERWALTUNGSSTRAFRECHT
Dazu zählen nicht nur das Fremdenrecht sondern insbesondere auch das Kraftfahrgesetz, die Bestimmungen nach der StraІenverkehrsordnung und das gesamte Verwaltungsstrafrecht. Egal ob sie mit einem Bescheid über ein Aufenthaltsverbot oder mit einem Führerscheinentzugsbescheid konfrontiert sind, können sie diese mit unterschiedlichen Rechtsmittel bekämpfen. Wir sind darauf spezialisiert sie bei der Beurteilung des rechtmäßigen Vorgehens einer Behörde richtig und fachgerecht zu beraten.
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Staatsbürger untereinander, aber auch zwischen Staat und Bürger. Das Zivilrecht ist damit im tКglichen Leben von großer Bedeutung, dazu zählen insbesondere folgende Schwerpunkte: Schadenersatzrecht, Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Immobilien- und Liegenschaftsrecht.
SCHADEnersatzrecht
Schon jedes unachtsame Handeln, kann einen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen, dies sowohl im Bereich eines Verkehrsunfalles, einer Arzthaftung als auch einer Umweltkatastrophe und dergleichen.
EHE- UNd familienrecht
Familie, Ehe und Kinder sind nicht nur im Leben jedes Einzelnen von großer Bedeutung, sondern unterliegen auch staatlichen Regelungen (Ehe- und Familienrecht). Im Falle einer Scheidung ergeben sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung, der Obsorge, der Besuchsrechtsregelung und des Unterhaltsrechtes. Gerade in emotionalen Lebensbereichen ist eine frühzeitige Beratung oft existenzerhaltend.
erbRECHT
Der Tod eines Menschen ist immer ein einschneidendes und trauriges Ereignis, löst aber gleichzeitig auch zahlreiche rechtliche Folgen aus. Oft stellen sich die Fragen nach Umfang und Höhe des Erb- und Pflichtteilsanspruches. Umfang und Höhe von Erbansprüchen orientieren sich sowohl am gesetzlichen Erbrecht als auch am Umstand ob vom Erblasser/in ein gültiges Testament errichtet wurde. Daraus ergeben sich vielfache Interpretationen die oftmals zu Streitigkeiten zwischen Erben führen.
shariaRECHT
Der Begriff Sharia bezeichnet das islamische Recht, es enthält die Gesamtheit der Gesetze die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und erfüllen sind. Dabei ist die Sharia keine fixierte Gesetzessammlung, sondern eine Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung. Das islamische Gesetz regelt sowohl die kultischen und rituellen Vorschriften, wie auch das Scheidungsrecht der Moslems. Im Zusammenhang mit der Scheidung von Moslems stellt sich die Frage der Anwendung des Shariarechtes.
Immobilien- und Liegenschaftsrecht
Kauf, Pacht oder Miete von Immobilien und Liegenschaften sind ebenso wie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten allein schon durch den damit verbundenen finanziellen Aufwand aber auch aufgrund zahlreicher spezieller Rechtsvorschriften ein weites Feld. Wir sind darauf spezialisiert, sie bereits beim Ankauf und dann bei der Abwicklung von Immobilienkäufen oder –Verkäufen zu beraten und zu unterstützen.
Verkehrsrecht
So Sie mit einem Führerscheinentzugsbescheid konfrontiert sind, können Sie diesen mit unterschiedlichen Rechtsmittel bekämpfen. Dabei stellen sich Fragen der Entzugsberechtigung- oder Dauer. Wir sind darauf spezialisiert Sie bei der Beurteilung des rechtmäßigen Vorgehens einer Behörde richtig und fachgerecht zu beraten.
Fremdenrecht
Wenn Sie mit einem Bescheid über ein Aufenthaltsverbot konfrontiert sind, können Sie diesen mit unterschiedlichen Rechtsmittel bekämpfen. Wir sind darauf spezialisiert Sie bei der Beurteilung des rechtmäßigen Vorgehens einer Behörde richtig und fachgerecht zu beraten.
Arzthaftung
Im Zuge der Gesundheits- und Krankenpflege kann eine Vielzahl von Fehlern entstehen die Schaden verursachen, wie etwa Behandlungsfehler, Medikamentenschäden, SchКden durch nicht ordnungsgemäße Organisation. Die Arzthaftung umfasst daher Ansprüche wie Schadenersatz, Feststellung der noch zukünftig zu erwartenden SchКden des Patienten, die mit dem Krankenhaus oder einem Facharzt abgeschlossenen Behandlungsvertrag aufgrund von ärztlichen Behandlungs- bzw. Kunstfehlern in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen und/oder durch ,mangelnde Aufklärungspflicht entstanden sind.
Arbeitsrecht
Dieses regelt die Rechtsverhältnisse der unselbstКndig Erwerbstätigen. Dabei sind Fragen gerechtfertigter Entlassung, Kündigung, Abfertigung und dergleichen zu beachten.
Gewährleistungsrecht
Dazu zählen insbesondere die Ansprüche eines Vertragspartners gegenüber dem anderen als Folge einer mangelhaften Leistungserbringung.
Unternehmensrecht
Das Unternehmensrecht gibt den Rahmen für das rechtliche Handeln und die Rechtsbeziehung zwischen Unternehmen vor. Neben dem neuen Unternehmensgesetzbuch, kommen dabei zahlreiche Sondergesetze zur Anwendung, welche den spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Branchen wie z.B. Banken und Versicherungen Rechnung tragen. Bedeutsam ist für jeden Unternehmer insbesondere die Wahl der richtigen Rechtsform, deren Voraussetzungen, Ausgestaltung und Folgen unternehmensrechtlichen Vorschriften folgen. Wir sind in der Lage ihnen vom Start ins Unternehmerleben weg bis hin zur Auflösung oder Übergabe bei allen unternehmensrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen.
Kanzlei
Dr. Farid Rifaat
Schmerlingplatz 3
1010 Wien
Telefon +43 1 405 32 62
Fax +43 1 405 32 62 – 20
E-Mail office@rifaat.at
UID ATU10492108
Rechtsanwaltskammer RAK Wien
Standesrichtlinien der RAK WIEN
© 2019 – RA Dr. Farid Rifaat